Verzugszinsen sind gesetzlich geregelt und es gibt keinen Interpretationsspielraum.
- Halten Banken und Sparkassen sich nicht an diese Regeln, verstoßen sie gegen geltendes Recht.
Nach der Kündigung haben Banken auf ihre Forderung noch Anspruch auf einen gesetzlich vorgeschriebenen Verzugszinssatz.
Was insbesondere in Verbindung mit Zwangsversteigerungen und dem Heranziehen eines deutlich höheren Grundschuldzinses sehr oft missachtet wird.
Ihr Kreditsachverständiger unterstützt Sie mit einem Gutachten Verzugszinsen.
Gutachten Verzugszinsen bei Kündigung
Was Sie hierbei beachten müssen und warum gerade eine Zwangsversteigerung für Banken und Sparkassen so lukrativ sein kann, erfahren Sie von uns.
Verzugszinsen im Forderungskonto und der Zinsanspruch der Bank nach der Kündigung
Liquiditätsengpässe durch unberechtigt eingezogene Zinsen und Gebühren, staatliche Förderungen, überteuerte Kontokorrente, Nichtauszahlung zugesagter Kredite oder die Kündigung von Krediten zu Unzeiten (zum Beispiel in Sanierungsphasen), führen in der Regel zu Zwangsvollstreckungen von Immobilien.
Darlehensnehmer können durch solche und weitere Ereignisse ihre Raten nicht mehr bedienen und erhalten bei mehrmaligen Zahlungsrückständen auch keinen Aufschub.
Forderungskonto
Gerichtsverwertbares Privatgutachten
- Neuberechnung der Hauptschuld in Anpassung auf Verwertungserlöse nach Kündigung
- Neuberechnung des gesetzlich vorgeschriebenen Verzugszinses Gutachterliche Stellungnahme
- E-Akte zur Vorlage bei Gericht
Damit hat die Bank das Recht zur Kündigung des Kredits und die Möglichkeit zur Zwangsversteigerung der Immobilie.
Mit der Kündigung des Kredits kommt es dann häufig dazu, dass die ohnehin schon am Boden liegenden Bankkunden ein weiteres Mal ausgenommen werden.
Denn nach der Kündigung haben Banken auf ihre Forderung noch Anspruch auf einen gesetzlich vorgeschriebenen Verzugszinssatz.
Laut BGB beträgt der Verzugszins 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Dieser Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank laufend ermittelt.
Das bedeutet: aktueller Basiszinssatz plus 5 Prozent ergibt den von der Bank oder Sparkasse geforderten Zinssatz gegenüber den Kunden.
Hat dieser jedoch eine Immobilie als Sicherheit hinterlegt, gibt der Gesetzgeber nur noch einen Verzugszins von 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vor.
Es ist immer wieder erstaunlich, wie viele Institute ihre Forderungen mit den höheren 5Prozent abrechnen und vor allem, wie viele Rechtsanwälte dies nicht wissen und daraus folgend ihre Mandanten falsch beraten.
Verzugszinsen sind gesetzlich geregelt und es gibt keinen Interpretationsspielraum. Halten Banken und Sparkassen sich nicht an diese Regeln, verstoßen sie gegen geltendes Recht.
Experten geben an, dass rund 95 Prozent aller gekündigten Darlehen falsch berechnete Verzugszinsen ausweisen
Betroffen sind von derartigen fehlerhaften Berechnungen nicht nur Wohnungskäufer, sondern auch mittelständische Unternehmen.
Die Schäden liegen hier im Millionenbereich und zählen durch ihre Einfachheit zu den beliebtesten rechtswidrigen Falschabrechnungen im Bankwesen.
IHR KREDITSACHVERSTÄNDIGER VON KSV FUCHS: Wir prüfen, ob die Verzugszinsen bei Kündigung berechtigt sind.
Ihnen wurden im Zuge einer Kündigung zweifelhafte Verzugszinsen von Ihrer Bank berechnet?
Sie sind Unternehmer und haben den Verdacht, dass die von der Bank nicht richtig gehandelt hat?
Sprechen Sie mit uns! Wir klären das für Sie.
SOFORT-HILFE FÜR UNTERNEHMER: 0721 – 48074650
Telefon: +49 (0)721 48074650
E-Mail: info@ksv-fuchs.de
Büro: Ludwig-Erhard-Allee 10, 76131 Karlsruhe