Alles korrekt gelaufen bei der Kreditkündigung?

  • Ist die Kündigung gerechtfertigt und beachtet die Bank die gesetzlichen Vorgaben?
  • Hat die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet und wenn ja, wie hoch ist diese?

  • Ist bereits ein Forderungskonto angelegt und ist es von den Zinsen her richtig eingestellt?

Ihr Kreditsachverständiger unterstützt Sie.

Kredit gekündigt?

Im Falle einer Kreditkündigung prüfen wir zunächst, ob alle Forderungen der Bank stimmen.

Vimeo

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren

Video laden

WIR GEHEN DIESEN UND ALLEN ANDEREN WICHTIGEN FRAGEN RUND UM DIE KREDITKÜNDIGUNG NACH.

Wir klären genau, ob bei der Kreditaufhebung alles rechtmäßig abgelaufen ist und Ihnen durch das Vorgehen von Banken und Stadtsparkassen keine rechtswidrigen Nachteile entstanden sind.

Die Bank hat Ihnen den Kreditvertrag gekündigt und Sie können die Gründe nicht nachvollziehen?

Sie haben die Vermutung, dass die Bank bei der Kreditkündigung unrechtmäßig vorgegangen ist?

Sprechen Sie mit uns! Wir klären für Sie, ob alles rechtmäßig abgelaufen ist.

SOFORT-HILFE FÜR UNTERNEHMER: 0721 – 48074650

Frank Fuchs - Kreditsachverständiger

Telefon: +49 (0)721 48074650
E-Mail: info@ksv-fuchs.de

Büro: Ludwig-Erhard-Allee 10, 76131 Karlsruhe

Warenkorb
Scroll to Top