Suche
Close this search box.

Landgericht Frankfurt stoppt Zwangsversteigerung unseres Kunden

Landgericht Frankfurt stoppt Zwangsversteigerung unseres Kunden
Inhaltsverzeichnis

Landgericht Frankfurt: Der Fall im Überblick

Erfolgsentscheidung beim Landgericht Frankfurt: Zwangsversteigerung wird vorläufig eingestellt! Jeder Hausbesitzer fürchtet sie: Die Zwangsversteigerung. Es ist der Albtraum schlechthin, das eigene Zuhause zu verlieren. In einem jüngsten Fall konnten wir jedoch einen bedeutenden Sieg für unseren Kunden am Landgericht Frankfurt erzielen.

In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 2-12 O 198/22 entschied das Landgericht Frankfurt, die Zwangsversteigerung vorläufig einzustellen. Dieser Beschluss, der auf den Paragrafen 794 Nr. 5, 797, 767, 769 I ZPO beruht, berücksichtigte mehrere entscheidende Aspekte.

Zunächst waren die drohenden Nachteile für unseren Mandanten abzuwägen, die durch die anstehende Zwangsversteigerung am 5. August 2022 entstehen könnten. Darüber hinaus wurde das wirtschaftliche Interesse der Gegenpartei an einer schnellen Zwangsvollstreckung berücksichtigt.

Die Rolle der Vollstreckungsabwehrklage

Ein Schlüsselelement in diesem Fall war jedoch die Vollstreckungsabwehrklage. Aber was genau ist eine Vollstreckungsabwehrklage? Es handelt sich dabei um eine Klage, mit der der Schuldner versucht, die Zwangsvollstreckung zu verhindern oder einzustellen.

Die Vollstreckungsabwehrklage, auch bekannt als Vollstreckungsgegenklage, ist in Deutschland ein rechtliches Mittel, das einem Schuldner zur Verfügung steht, um sich gegen die Vollstreckung eines Titels zu wehren. Sie ist in den §§ 767 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.

Die Vollstreckungsabwehrklage kann aus verschiedenen Gründen erhoben werden. Hier sind einige der häufigsten:

  1. Erfüllung oder Erlass der Forderung: Der Schuldner kann behaupten, dass die Forderung bereits erfüllt oder von Gläubiger erlassen wurde.

  2. Aufrechnung: Der Schuldner kann aufrechnen, wenn er eine zur Aufrechnung geeignete Forderung gegen den Gläubiger hat.

  3. Vereinbarung einer Stundung oder Ratenzahlung: Wenn der Schuldner und der Gläubiger eine Stundung oder Ratenzahlung vereinbart haben, kann der Schuldner die Vollstreckung abwehren.

  4. Verjährung der Forderung: Der Schuldner kann sich auf die Verjährung der Forderung berufen, um die Vollstreckung abzuwehren.

Die Erfolgsaussichten der Klage

Nach Prüfung der Argumente unseres Kunden, stellte das Gericht fest, dass diese Klage Aussicht auf Erfolg hat. Ein wesentlicher Beweis dafür war ein von uns vorgelegtes Privatgutachten. Dieses Gutachten machte die Erfolgsaussichten unserer Argumentation glaubhaft, was laut Geimer/Greger, Zöller, ZPO 33. Auflage, § 294 Rn. 5, ausreichend ist.

Die Zusammenarbeit mit unserem Kooperationsanwalt

Bei solchen komplexen Fällen arbeiten wir eng mit unserem Kooperationsanwalt Werner Dillerup aus Münster zusammen. Während wir die Gutachten erstellen, übernimmt Rechtsanwalt Werner Dillerup die juristische Seite. Durch diese Kombination von Fachwissen können wir unseren Kunden bestmöglich unterstützen.

Dieser Fall zeigt deutlich, dass es immer Möglichkeiten gibt, sich gegen eine drohende Zwangsversteigerung zu wehren. Die vorläufige Einstellung der Zwangsversteigerung ist ein großer Erfolg für unseren Mandanten und demonstriert unsere Fähigkeit, effektiv und entschlossen für die Interessen unserer Kunden einzutreten.

Was bedeutet das für andere Hausbesitzer?

Dieser Fall sendet eine klare Botschaft an alle Hausbesitzer, die sich in ähnlichen Situationen befinden: Es gibt immer Möglichkeiten und rechtliche Wege, um Ihr Zuhause zu schützen. Der Schlüssel liegt in der sorgfältigen Prüfung aller Optionen und in der Zusammenarbeit mit Experten, die die erforderlichen Fähigkeiten und das Know-how besitzen.

Die Bedeutung von Privatgutachten

Eines der wichtigen Elemente dieses Falles war das von uns vorgelegte Privatgutachten. Solche Gutachten können einen erheblichen Einfluss auf den Ausgang eines Falles haben. Sie bieten eine objektive Bewertung der Situation und können dazu beitragen, die Chancen einer erfolgreichen Vollstreckungsabwehrklage zu erhöhen.

Unser Engagement für unsere Kunden

Bei KSV Fuchs sind wir stolz darauf, unseren Kunden dabei zu helfen, ihre Immobilien zu schützen. Wir verstehen die emotionale und finanzielle Belastung, die eine drohende Zwangsversteigerung mit sich bringt. Daher arbeiten wir unermüdlich daran, unseren Kunden die bestmögliche Unterstützung zu bieten und ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite zu stehen.

 

Die vorläufige Einstellung der Zwangsversteigerung in diesem Fall ist ein wichtiger Sieg, aber es ist nur ein Teil unserer fortwährenden Arbeit. Wir werden weiterhin unser Bestes tun, um Hausbesitzer in ähnlichen Situationen zu unterstützen.

Wenn Sie mehr über diesen Fall erfahren möchten oder wenn Sie selbst Unterstützung bei der Abwehr einer Zwangsversteigerung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um zu helfen.

 

Ihnen droht die Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie und Sie brauchen Hilfe ?

Vertrauen Sie nicht auf Zufall, sondern auf Expertise. Unser Team vom Sachverständigenbüro KSV Fuchs steht bereit, um Ihnen eine genaue und faire Neuberechnung zu gewährleisten, die alle relevanten Faktoren berücksichtigt. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, Ihre finanziellen Ziele zu erreichen

Hinweis: Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder spezifische Fall erfordert individuelle Beratung. Bei rechtlichen Fragen oder Bedenken sollten Sie immer einen qualifizierten Rechtsberater konsultieren.

Inhaltsverzeichnis

frank-fuchs-ihr-starker-partner.png
Über den Autor

Frank Fuchs ist Kreditsachverständiger aus Überzeugung.

„Ca 90% der Banken halten sich im variablen Kreditbereich nicht an gesetzliche Vorgaben.“ | Frank Fuchs

Ähnliche Beiträge lesen

Nach oben scrollen