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Zwangsversteigerung droht?

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Zwangsversteigerung Soforthilfe.

Als Laie wird oft angenommen, dass eine Zwangsversteigerung nicht mehr abgewendet werden kann. Dies ist jedoch häufig eine falsche Annahme.

Eine Zwangsversteigerung durch die Bank wurde anberaumt

Die Zwangsversteigerung einer Immobilie durch die Bank ist ein Verfahren, das stattfindet, wenn ein Kreditnehmer seine Ratenzahlungen nicht mehr leisten kann und in Verzug gerät.

In einem solchen Fall hat die Bank unter gewissen Voraussetzungen das Recht, die Immobilie des Schuldners zu pfänden und zu versteigern, um das ausstehende Darlehen zurückzuerhalten.

Das Verfahren beginnt in der Regel mit der Ankündigung der Bank, den Kreditvertrag zu kündigen und eine Frist für die Begleichung der Schulden zu setzen. Wenn der Schuldner diese Frist nicht einhält, kann die Bank einen Antrag auf Zwangsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht stellen.

Die Versteigerung erfolgt öffentlich, in der Regel durch einen gerichtlich bestellten Versteigerer.

Interessierte Käufer können Gebote abgeben, wobei der höchste Bieter den Zuschlag erhält. Der erzielte Versteigerungserlös wird zur Begleichung der ausstehenden Schulden verwendet. Wenn der Erlös höher ist als die Schulden, wird der überschüssige Betrag an den Schuldner ausgezahlt.

Eine Zwangsversteigerung ist für den Schuldner in der Regel mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden, da der erzielte Versteigerungserlös in der Regel deutlich unter dem Marktwert der Immobilie liegt.

Nicht selten ist dadurch auch die Existenz des Schuldners hinüber. Zudem können durch die Versteigerung hohe Kosten entstehen, beispielsweise für den gerichtlich bestellten Versteigerer und für die Anwälte der Bank.

Welche Möglichkeiten hat der Schuldner noch, um eine Zwangsversteigerung abzuwenden?

Die Chancen eine Zwangsversteigerung abzuwenden, stehen in vielen Fälle gar nicht schlecht. Das Problem daran ist, dass viele Menschen nicht wissen, wie diese Möglichkeiten tatsächlich aussehen.

Zunächst ist es wichtig, frühzeitig mit der Bank in Kontakt zu treten, um eventuell eine Lösung zu suchen. In vielen Fällen ist die Bank bereit, alternative Zahlungspläne oder Umschuldungen anzubieten, um eine Zwangsversteigerung zu vermeiden.

Eine weitere Option ist es, die Immobilie zu verkaufen, bevor es zu einer Zwangsversteigerung kommt. In diesem Fall kann der Verkaufserlös zur Begleichung der Schulden verwendet werden, und der Schuldner vermeidet die Kosten und Verluste, die mit einer Zwangsversteigerung verbunden sind.

Eine Insolvenz bietet die Möglichkeit, die Schulden geordnet abzubauen und eine Neustrukturierung der Finanzen vorzunehmen. In einigen Fällen kann dies auch dazu führen, dass die Zwangsversteigerung ausgesetzt wird.

Trotz allem gibt es auch noch eine andere Möglichkeit, die in Betracht gezogen werden sollte.

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, auch wenn die Situation ausweglos erscheint.

Wir beraten Sie unabhängig und versuchen Ihnen zu helfen. 

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Die letzte Chance, kann auch die größte Möglichkeit sein, alles zum Guten zu wenden.

Schuldner haben auch die Möglichkeit den Zinsverlauf, den die Banken über die vielen Tilgungsjahre berechnet haben, prüfen zu lassen.

Ein Kreditsachverständiger, das haben viele Fälle bewiesen, kann hierbei erheblich dazu beitragen, dass der Schuldner, unter bestimmten Gegebenheiten, die Zwangsvollstreckung abwenden kann.

Ergeben sich aus dieser Prüfung Zinsabweichungen, hat das erhebliche Konsequenzen für die Bank.

Eine Kontoüberprüfung lohnt nicht nur, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.

Es schadet auch nicht, Ihr Immobilien Darlehenskonto zu prüfen, wenn Sie z.B. vor neuen Zinsverhandlungen mit Ihrer Bank stehen. So eine Prüfung kann Ihnen stichhaltige Argumente für Ihre Zinsverhandlungen liefern.

Zwangsversteigerung droht?

Ihre Bank droht mit der Aufhebung Ihres Kreditvertrags?

 

Zur Begleichung Ihrer Kreditschulden soll Ihre Immobilie zwangsversteigert werden?

 

Bewahren Sie Ruhe! Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich beraten.

 

Wir unterstützen Sie dabei mit der Erstellung eines Kreditgutachtens. Hier werden u. a. Kontoauszüge, Kreditverträge und der gesamte Schriftverkehr mit der Bank auf Rechtmäßigkeit und Korrektheit geprüft.

Sachverständiger Frank Fuchs

Telefon: +49 (0)721 48074650
E-Mail: ksv@gemail.eu

Büro: Ludwig-Erhard-Allee 10, 76131 Karlsruhe

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