Suche
Close this search box.

Verzugszinsen sind gesetzlich geregelt.

  • Halten Banken und Sparkassen sich nicht an diese Regeln, verstoßen sie gegen geltendes Recht.
  • Nach der Kündigung haben Banken auf ihre Forderung noch Anspruch auf einen gesetzlich vorgeschriebenen Verzugszinssatz.

  • Was insbesondere in Verbindung mit Zwangsversteigerungen und dem Heranziehen eines deutlich höheren Grundschuldzinses sehr oft missachtet wird.

Verzugszinsen bei Kündigung

Mit KSV Fuchs an Ihrer Seite entdecken Sie, wie eine professionelle Verzugszinsen Prüfung Ungerechtigkeiten aufdecken und zu viel gezahlte Zinsen zurückerstatten kann. Nutzen Sie unsere Expertise, um gegen ungerechtfertigte Verzugszinsen vorzugehen

Verzugszinsen im Forderungskonto und der Zinsanspruch der Bank nach der Kündigung

Liquiditätsengpässe durch unberechtigt eingezogene Zinsen und Gebühren, staatliche Förderungen, überteuerte Kontokorrente, Nichtauszahlung zugesagter Kredite oder die Kündigung von Krediten zu Unzeiten (zum Beispiel in Sanierungsphasen), führen in der Regel zu Zwangsvollstreckungen von Immobilien.

 

Darlehensnehmer können durch solche und weitere Ereignisse ihre Raten nicht mehr bedienen und erhalten bei mehrmaligen Zahlungsrückständen auch keinen Aufschub.

Forderungskonto Prüfen

Gerichtsverwertbares Privatgutachten

  • Neuberechnung der Hauptschuld in Anpassung auf Verwertungserlöse nach Kündigung
  • Neuberechnung des gesetzlich vorgeschriebenen Verzugszinses Gutachterliche Stellungnahme
  • E-Akte zur Vorlage bei Gericht

Damit hat die Bank das Recht zur Kündigung des Kredits und die Möglichkeit zur

Mit der Kündigung des Kredits kommt es dann häufig dazu, dass die ohnehin schon am Boden liegenden Bankkunden ein weiteres Mal ausgenommen werden.

Denn nach der Kündigung haben Banken auf ihre Forderung noch Anspruch auf einen gesetzlich vorgeschriebenen Verzugszinssatz.

Laut BGB beträgt der Verzugszins 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Dieser Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank laufend ermittelt.

 

Darlehenswiderruf

Verzugszinsen sind gesetzlich geregelt und es gibt keinen Interpretationsspielraum.

Das bedeutet: aktueller Basiszinssatz plus 5 Prozent, ergibt den von der Bank oder Sparkasse geforderten Zinssatz gegenüber den Kunden.

Wurde eine Immobilie oder ein Grundstück als Sicherheit hinterlegt, gibt der Gesetzgeber nur noch einen Verzugszins von 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vor.

Halten Banken und Sparkassen sich nicht an diese Regeln, verstoßen sie gegen geltendes Recht.

Es ist immer wieder erstaunlich, wie viele Institute ihre Forderungen mit den höheren Zinsen abrechnen. 

Wir prüfen, ob die Verzugszinsen bei Kündigung berechtigt sind.

Ihnen wurden im Zuge einer Kündigung zweifelhafte Verzugszinsen von Ihrer Bank berechnet?

Sprechen Sie mit uns! Wir klären das für Sie.

Frank Fuchs - Kreditsachverständiger

Telefon: +49 (0)721 48074650
E-Mail: ksv@gemail.eu

Büro: Ludwig-Erhard-Allee 10, 76131 Karlsruhe

Nach oben scrollen