Vorfälligkeitsentschädigung zu hoch?
Wir prüfen das für Sie.
Haben Sie den Verdacht, dass Ihre Vorfälligkeitsentschädigung zu hoch ist? Bei KSV Fuchs sind wir darauf spezialisiert, diese Entschädigungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass Sie nur das zahlen, was wirklich gerechtfertigt ist. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, unnötige Kosten zu vermeiden und Ihre finanzielle Situation zu verbessern.
Vorfälligkeits-entschädigung zu hoch?
Sparen Sie bei Vorfälligkeitsentschädigungen: Lassen Sie Ihre Verträge von KSV Fuchs prüfen
Bei KSV Fuchs unterstützen wir Sie dabei, überhöhte Vorfälligkeitsentschädigungen zu prüfen und unnötige Kosten zurückzufordern. Unsere Experten analysieren Ihre Verträge gründlich, um sicherzustellen, dass Sie nur das zahlen, was wirklich gerechtfertigt ist
Warum Vorfälligkeitsentschädigungen prüfen?
Vorfälligkeitsentschädigungen können oft überhöht sein und unnötige finanzielle Belastungen darstellen. Eine gründliche Prüfung kann Ihnen helfen, festzustellen, ob die berechneten Beträge korrekt sind und gegebenenfalls zu viel gezahlte Summen zurückzufordern.
Unser Vorgehen:
- Erfassung und Analyse: Wir sammeln alle notwendigen Unterlagen und prüfen die Vertragsdetails Ihrer Vorfälligkeitsentschädigung.
- Prüfung der Berechnungen: Unsere Experten analysieren, ob die berechneten Entschädigungen den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
- Rückforderung: Falls wir feststellen, dass die Vorfälligkeitsentschädigung zu hoch ist, unterstützen wir Sie dabei, die zu viel gezahlten Beträge zurückzufordern.
Ihre Vorteile:
- Kosteneinsparung: Minimieren Sie Ihre finanziellen Belastungen, indem Sie überhöhte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückfordern.
- Transparenz: Erhalten Sie Klarheit darüber, ob die Berechnungen korrekt sind und zahlen Sie nur, was notwendig ist.
- Sicherheit: Vertrauen Sie auf die Expertise von KSV Fuchs und unsere umfassende Erfahrung in der Überprüfung von Kreditverträgen.
Kontaktieren Sie uns:
Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Vorfälligkeitsentschädigung fair berechnet wurde. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können.
Vorfälligkeitsentschädigung nur selten gerechtfertigt
Im Grunde genommen gibt es nur wenige Fälle, in denen eine solche Entschädigungszahlung gerechtfertigt ist.
Es hängt stets davon ab, wie die Konditionen im jeweiligen Kreditvertrag vereinbart wurden. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, kontaktieren Sie uns!
Vorfälligkeitsentschädigung – was sagt der BGH dazu?
Die BGH-Rechtsprechung hat hier inzwischen ein ganz klares Berechnungsprinzip festgelegt: Die Bank hat die Möglichkeit, ihre Differenz zwischen dem Ertrag aus der Restlaufzeit des Darlehens und dem Gewinn zu errechnen, den sie bei gleicher Anlagesumme mit Hypothekenpfandbriefen erwirtschaften würde.
Eine weitere Option besteht darin, einen Vergleich zwischen dem Ertrag aus der Restlaufzeit des Darlehens und der Situation vorzunehmen, sollte die Bank die Tilgungssumme sofort wieder an einen anderen Darlehensnehmer zu den aktuell geltenden Konditionen verleihen können.
In der Regel entscheiden sich die Banken für die für sie günstigere erste Möglichkeit und vergleichen den Restkredit mit einer Anlage in Hypothekenpapieren. Denn hier liegt der Schaden für die Bank häufig am höchsten. Bei diesen Berechnungen müssen die Kreditinstitute allerdings ihre Vorteile durch die vorzeitige Beendigung herausrechnen.
Die Bank spart unter anderem Verwaltungskosten, die nicht mehr anfallen, sowie Risikoprämien, weil es den zugrunde liegenden Kredit nicht mehr gibt und das Ausfallrisiko somit nicht mehr gegeben ist.
Man darf dabei jedoch nicht vergessen, dass Bank und Kunde genau entgegengesetzte wirtschaftliche Interessen verfolgen.
Durchschnittlich lässt sich für die Einsparung des Risikoaufschlages, zum Beispiel bei einer Immobilienfinanzierung, ein Satz in Höhe von 0,15 Prozent jährlich schätzen.
Die Erfahrung zeigt allerdings, dass von Instituten für diese Risikoprämien bei einer Vorfälligkeitsberechnung Pauschalen zwischen 0,014 und 0,10 Prozentpunkte vergütet werden und damit deutlich weniger als die von Kreditsachverständigen festgelegten 0,15 Prozentpunkte.
Ihr Recht auf Forderungsprüfung
Es ist Ihr gutes Recht, die Forderungen Ihrer Bank überprüfen zu lassen.
Zudem lässt sich feststellen, dass Entschädigungen immer wieder für Zeiträume berechnet werden, in denen die Bank keinen Anspruch mehr auf eine Entschädigung hat. Das heißt, erst wenn die Ersparnisse der Bank aus dem getilgten Darlehen herausgerechnet sind, kann der Nettorestkredit mit einer Rentenanlage in Hypothekenpapiere verglichen werden.
Halten wir also fest: Wird ein Darlehen vorzeitig beendet, hat die Bank einen Anspruch auf ihren entgangenen Restgewinn – aber nicht auf mehr. Leider, Sie können es sich schon denken:
Banken bereichern sich auch hier mittels undurchsichtiger Berechnungen und dreister Forderungen.
Auch dann, wenn Sie vermuten, dass die Vorfälligkeitsentschädigung gerechtfertigt ist, sollten Sie sich an mich wenden. Nicht immer entsprechen die Klauseln Ihres Vertrags den rechtlichen Vorgaben.