Falsche Zinsanpassung im Kontokorrent

Forderungensprüfung Kreditverträgen für Unternehmer und Immobilienbesitzer.

  • Haben Sie Zweifel an den Berechnungen Ihrer Bank? 
  • Sie misstrauen der Abrechnung Ihrer Bank oder Sparkasse? 

Zinsen im Kontokorrentkredit zu hoch?

Der Vorwurf ist nicht neu: Aktuell prangern tausende (Geschäfts-) Kunden von verschiedenen Banken, Sparkassen und Volksbanken an, dass die Dispo- und Kontokorrentzinsen nicht oder verspätet angepasst wurden.

 

Weil dadurch viele Banken zu hohen Zinsen mit ihren Kunden abgerechnet haben, entsteht vielen Kunden ein erheblicher Schaden.

  

Sie sind davon betroffen? 

 

Erfahren Sie in diesem Video warum es so wichtig ist, die Forderungen von Banken und Sparkassen zu überprüfen und nicht einfach so hinzunehmen ! 

Zinsen für Kontokorrentkredite müssen stets angepasst werden

Kreditinstitute haben zumeist kein besonders großes Interesse daran, die Kreditzinsenanzupassen, wenn diese im Allgemeinen sinken. Die Anpassungen erfolgen meist nur im Bereich der Auto-, Raten- oder Konsumentenkredite. Der Kontokorrentkredit bleibt dabei oft außen vor.

Eine Anpassung erfolgt, wenn überhaupt, erst nach vielen Monaten und nicht im gleichen Maße wie für andere Kredite. Dazu gibt es bereits verschiedene Gerichtsurteile.

Da die Bedingungen für einen Kontokorrentkredit von Grund auf anders sind als bei allen anderen Kreditformen, ist es zulässig, dass die Banken höhere Zinsen verlangen.

Doch werden die Zinsen gesenkt, dann müssen auch die Überziehungszinsen gesenkt werden. Allesandere verstößt gegen geltendes Recht.

Dabei sind es nicht immer die kleinen privaten Banken, die gegen solche Bestimmungen verstoßen. Problematische Zinsberechnungen wurden auch bei den bekannten Sparkassen und Volksbanken festgestellt und geahndet.

Mittlerweile sind zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen davon betroffen. Es gibt bereits Fälle, in denen Unternehmen dadurch finanzielle Schäden in einem vierstelligen Bereich erlitten haben.

Als Bankkunde hat jedoch kaum jemand eine Chance, im Alleingang etwas dagegen zu unternehmen. Und die Kreditinstitute machen auf diese Weise weiterhin sehr hohe Gewinne.

Die hohe Flexibilität bei der Inanspruchnahme sowie bei der Rückzahlung führt dazu, dass ein solcher Kredit sehr begehrt ist.

Wird ein Kontokorrentkredit mehrmals kurzfristig in Anspruch genommen und wieder ausgeglichen, fällt es dem Laien schwer, den Überblick zu behalten.

Sie berechnen mitunter viel zu hohe Zinsen. Dem Kreditnehmer fällt es schwer, genau das zu beweisen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich Zinssätze schnell ändern können.

 

Das gilt zumindest für die Zinsberechnung. Genau dieses Problem machen sich einige Banken zunutze.

Ansprüche im Kontokorrent sind nicht verjährt, solange der Kapitaldienst besteht!

Vorteil für Kunden: Ihre Ansprüche sind nicht verjährt.

Während der laufenden Geschäftsverbindung werden sämtliche Zinsen, Entgelte und Ergebnisse von Abschlüssen im Kontokorrent eingestellt.

 

Allein aus diesem Grund kann ein Anspruch auf Neuberechnung des Kontos nicht verjähren. Auch die sogenannten Saldenanerkenntnisse führen nicht zur Verjährung der Ansprüche, sondern lediglich zu einer Novation des Schuldverhältnisses.

 

Erst die berechtigte Geltendmachung von Korrektur- und Neuberechnungsansprüchen lässt die Verjährungsfrist überhaupt beginnen. 

 

Bei bereits beendeten Geschäftsverbindungen endet die Verjährungsfrist zehn Jahre nach Beendigung“, so die Aussage von RA Werner Dillerup von der Kanzlei Dillerup & Rohn, mit dem das Sachverständigenbüro Fuchs regelmäßig zusammenarbeitet.

 

Es ist anzuraten, dass jeder, der sich von seiner Bank betrogen fühlt, etwas dagegen unternimmt. Ich helfe Ihnen gerne dabei, ungerechtfertigte Gebühren für die Zinsen Ihres Kontokorrentkredites zurückzufordern.

 

Ihr Kreditsachverständiger Frank Fuchs

Wir prüfen, ob die Zinsen für Ihre Kontokorrentkredite stets angepasst wurden.

Wir unterstützen Sie dabei, zu viel bezahlte Kreditzinsen zurückzufordern.

Werden die Zinsen gesenkt, dann müssen auch die Überziehungszinsen genauso deutlich gesenkt werden. Sonst wird gegen geltendes Recht verstoßen.

 

Die Bank berechnet Ihnenzuhohe und vor allem ungerechtfertigte Zinsen?

Sie haben schon vor Jahren dadurch finanzielle Schäden erlitten?

 

Sprechen Sie mit uns! Wir fordern die ungerechtfertigten Zinsen für Sie zurück.

 

Frank Fuchs - Kreditsachverständiger

Kontakt

Büro: Ludwig-Erhard-Allee 10, 76131 Karlsruhe

Die Frage zur Verjährung

Die gute Nachricht:
Die Ansprüche der Kunden sind nicht verjährt und können zurückgefordert werden!

Die Rechtslage ist seit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 21. April 2009 – Az. XI ZR 55/08 und Az. XI ZR 78/08 – eindeutig.

Der bei Abschluss eines Kreditvertrages vereinbarte variable Anfangszins (oder Festzins) steht im Vergleich zu anderen Standardkrediten in einer bestimmten Relation. Diese Relation stellt das „Grundgefüge“ des Kreditvertrages dar. Einseitige Zinsanpassungen dürfen die Zinskonditionen nicht in ihrem Grundgefüge verändern. Das sog. Äquivalenzgrundgefüge muss über die Vertragslaufzeit erhalten bleiben.

Mit anderen Worten: Die einmal mit der Bank vereinbarte „Marge“ der Bank bleibt über die Vertragslaufzeit erhalten. Auf zu Unrecht erhobene Zinsen und dem damit verbundenen, gezogenen Nutzender Bank, hat ein Kunde einen Erstattungsanspruch. Ihm steht regelmäßig ein Anspruch auf Rückbuchung, Berichtigung und Neuberechnung seines Kontos zu.

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