Zinscap-Prämie: Die erkaufte Sicherheit

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilt hierzu: Zinscap-Prämien und Zinssicherungsgebühren sind zumeist unwirksam
  • Eine laufzeitunabhängige Zinscap-Prämie und die Zinssicherungsgebühr stellen eine unangemessene Benachteiligung für den Kreditnehmer dar

  • Der BGH sieht in der Zinscap-Prämie und Zinssicherungsgebühr neben dem vertraglich vereinbarten Zins, ein weiteres zusätzliches Entgelt

Sie haben den Verdacht, dass Ihre Bank oder Sparkasse Sie mit einer ZinsCap-Prämie falsch beraten hat?

Zinscap-Prämie

Die erkaufte Sicherheit

Um sich vor zu großen Zinsschwankung zu schützen, bieten Banken eine Begrenzung der maximalen Verzinsung an, den sogenannten „Zinscap“. Haben Sie eine solche Prämie gezahlt? 

 

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Zinscap-Prämie - die erkaufte Sicherheit

Mit der Zinscap-Prämie führten die Banken eine weitere käufliche Sicherheitsoption ein.

Für Darlehen mit einem variablen Zinssatz sollte der Wechsel von steigenden und fallenden Zinsen im freien Markt mit einer Zinsobergrenze abgefedert werden.


Dennoch ließen sich die Banken in den vergangenen Jahren für geschlossenen Vereinbarungen, hohe Prämien auszahlen. Hierfür verlangten die Banken ebenfalls höhere Zinsen. Dabei vereinbarten die Bank und der Kreditnehmer eine Zinsspanne, in der sich der Zinsbewegen darf.


Es wurde eine Zinsuntergrenze und eine Zinsobergrenze festgelegt, wodurch die Grenzen von der Bank über den vereinbarten Zeitraum hinaus weder unter- noch überschritten werden durften. Eigentlich sind mit einer derartigen Regelung die Chancen und Risiken auf beiden Seiten gerecht verteilt. Schließlich weiß niemand, wie sich der Marktzins entwickelt. 


Nach mittlerweile höchstrichterlicher Rechtsprechung des BGH sind diese Zinscap-Prämien und Zinssicherungsvereinbarungen unwirksam, sodass die Bank keinen Anspruch auf Zahlungen der Prämien hat:

Der XI. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 5. Juni 2018 – XI ZR 790/16 – entschieden, dass in Darlehensverträgen mit einem variablen Zins vorformulierte Zinscap-Klauseln im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern unwirksam sind.

Was bedeutet dieses Urteil für betroffene Darlehensnehmer?

Das heißt, der BGH hat die Auszahlung der Prämien für ungültig erklärt. Für Darlehensnehmer bedeutet dieses Urteil, dass sich aus den bereits gezahlten Zinscap-Prämien erhebliche Rückforderungsansprüche ergeben.

Aufgrund dieser nun unwirksamen Klausel können Darlehenskunden die Rückzahlung der von ihnen geleisteten Prämien auf die Zinscap-Vereinbarung verlangen.

Zudem sind die Zinsen und Salden des jeweiligen Darlehenskontos neu zu berechnen.

Insgesamt können sich somit hohe Summen zugunsten des Darlehensnehmers ergeben. Mit dieser Entscheidung setzt der BGH seine verbraucherfreundlichen Urteile zu Gebühren und Entgelten fort, die als gesetzlich zu erbringender Nebenleistung unentgeltlich geschuldet und von Banken und Sparkassen als Zusatzleistungen abgerechnet werden.

Mit dieser Prämie hat die Kreditwirtschaft das Sicherheitsbedürfnis Ihrer Kunden zu einem Zusatzgeschäft gemacht. Dem Menschen ist von Natur aus ein Gefühl der Sicherheit sehr wichtig.

Gerade in der finanziellen Planung soll alles sicher planbar und frei von unvorhersehbaren Risiken sein. Will man bei einem Kredit diese Sicherheit, dann erfolgt dies in der Regel durch eine Zinsfestschreibung auf mehrere Jahre.

Diese Sicherheit lassen sich die Banken durchhöhere Zinsen bezahlen. Sicherheit kostet den Kreditnehmer also von je her zusätzliches Geld!

Wir prüfen, ob berechnete Zinscap-Prämien berechtigt sind

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In vielen Fällen sind Kreditinstitute oder andere Vertragsparteien nicht bereit, Fehler in ihren Verträgen oder Belehrungen anzuerkennen. Sie behaupten möglicherweise, dass alles korrekt sei oder dass bestimmte Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. In solchen Situationen ist es ratsam, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Wir erstellen Ihnen gerne ein Gutachten oder ermitteln für Sie Ihre Ansprüche, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.

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