Wenn die Bank den Eingang des Geldbetrages gebucht hat, dann muss das Geld auch auf dem Konto sein.
- Schon in den 1990 er-Jahren wurden durch Experten Wertstellungsfehler von 40 bis 70 Prozent bei Banken und Sparkassen festgestellt.
Die Ansprüche werden sehr häufig nicht im Detail geprüft, wodurch es zu unrechtmäßigen Forderungen kommen kann.
Die Bank hat hierdurch häufig einen gravierenden Vorteil, wodurch andere Gläubiger massiv benachteiligt sind.
Ganz verschwunden sind Sie aber bis heute nicht. Wir handeln mit unserem Gutachten Wertstellungsfehler-
Wertstellungsfehler, ein alter Hut?
Das auch als Valuta bezeichnete Datum hat in Deutschland eine lange Tradition und fehlerhafte Festsetzungen lassen sich auch heute noch im Dispobereich hin und wieder in Zahlungsverläufen finden
Mit fehlerhaften Wertstellungen haben die Banken bis zur Jahrtausendwende enorme Beträge zu ihren Gunsten und gegen geltendes Recht verbucht.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 675t BGB) besagt: „Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, demZahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem er auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters eingegangen ist.“
In der Praxis bedeutet das:
Wenn die Bank den Eingang des Geldbetrages gebucht hat, dann muss das Geld auch auf dem Konto sein. Das bedeutet, dass es an diesem Tag wertgestellt und in der Zinsberechnung berücksichtigt wird.
Das heißt auch, dass die Bank, wenn sie sich für die Wertstellung beispielsweise drei Tage Zeit lässt, klar gegen das Gesetz verstößt. Schon in den 1990er-Jahren wurden durch Experten Wertstellungsfehler von 40 bis 70Prozent bei Banken und Sparkassen festgestellt.
Am häufigsten wurden wohl Wertstellungen um einen Tag verzögert, jedoch kamen gerne auch mal zwei bis sieben Tage vor!
Mit der Einführung der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 reduzierten sich die Wertstellungsfehler.
Ganz verschwunden sind sie allerdings bis heute nicht. Auch bei Überziehungszinsen und Kreditprovisionen halten sich einige Kreditanstalten nicht an die gesetzlichen Vorgaben.
IHR KREDITSACHVERSTÄNDIGER VON KSV FUCHS: Wir prüfen, ob auch bei Ihnen Wertstellungsfehler Ihrer Bank begangen wurden und ob die Forderungen Ihnen gegenüber berechtigt sind.
Sie sind Unternehmer und haben den Verdacht, dass die Bank nicht richtig gehandelt hat?
Sprechen Sie mit uns! Wir klären das für Sie.
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