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Kreditsachverständiger: Wer zahlt die Kosten und wie bekommt man sie zurück?

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Parteigutachten: Definition und Bedeutung

Ein Kredit ist für viele Menschen ein notwendiges Übel, um größere Anschaffungen zu finanzieren oder dringende Investitionen zu tätigen. 

Doch was passiert, wenn es zu Unstimmigkeiten bei der Zinsberechnung oder anderen Aspekten des Kreditvertrags kommt? In solchen Fällen kann die Einschaltung eines Kreditsachverständigen notwendig sein, um die Ansprüche des Kunden gegenüber der Bank zu klären. 

Zinssachverständige, Kontenprüfer und Kreditsachverständige spielen eine wichtige Rolle bei der Prüfung von fehlerhaften Zinsabrechnungen im Bankwesen. Bei der Rechtsverfolgung von derartigen Fällen sind oft Parteigutachten unverzichtbar, um die Fehlerhaftigkeit der Zinsberechnungen nachzuweisen. Die Frage, wer die Kosten für die Erstellung dieser Gutachten trägt und ob sie im Prozess gegen die Bank erstattungsfähig sind, ist für viele Betroffene von großer Bedeutung. In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit dieser Fragestellung befassen und die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen erläutern.

Kreditsachverständiger_Parteigutachten-Definition-und-Bedeutung

Ein Parteigutachten ist ein von einer Partei im Prozess in Auftrag gegebenes Gutachten, das von einem Sachverständigen erstellt wird. Dieses Gutachten soll den Sachverhalt aufklären und dem Gericht als qualifizierter Parteivortrag dienen.

Im Falle von fehlerhaften Zinsabrechnungen können Parteigutachten von Zinssachverständigen, Kontenprüfern und Kreditsachverständigen erforderlich sein, um den Fehler in der Berechnung nachzuweisen. Die Gutachten sollen dem Gericht helfen, den Sachverhalt richtig zu bewerten und zu entscheiden, wer im Rechtsstreit die Beweislast trägt.

Ein Parteigutachten ist dann erforderlich, wenn die Bank eine beanstandete  Zinsabrechnung nicht korrigiert oder eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist. Auch wenn der Kunde den Fehler nicht selbst nachweisen kann oder wenn es um komplexe Sachverhalte geht, kann ein Parteigutachten erforderlich sein, um die Berechnung richtig zu bewerten.

In vielen Fällen sind Parteigutachten unentbehrlich, um den Fall zu gewinnen. Daher ist es wichtig zu wissen, wer die Kosten für die Erstellung dieser Gutachten trägt und ob sie im Prozess gegen die Bank erstattungsfähig sind.

Wer trägt die Kosten für ein Parteigutachten?

Grundsätzlich gilt, dass der Kunde die Kosten für ein Parteigutachten selbst zu tragen hat. Das bedeutet, dass der Kunde die Kosten für den Sachverständigen und die Erstellung des Gutachtens selbst tragen muss, auch wenn das Gutachten später im Prozess als Beweismittel verwendet wird. Diese Regelung ergibt sich aus § 91 Zivilprozessordnung (ZPO).

Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Sonderfälle, in denen die Bank oder der Beklagte im Prozess die Kosten für das Parteigutachten tragen muss. Diese sind:

Bei berechtigtem Interesse der Bank: Wenn die Bank ein berechtigtes Interesse an der Erstellung des Gutachtens hat, weil sie sich zum Beispiel gegenüber Aufsichtsbehörden oder Wirtschaftsprüfern rechtfertigen muss, kann die Bank die Kosten für das Gutachten übernehmen.

Bei fehlerhafter Zinsabrechnung durch die Bank: Wenn die fehlerhafte Zinsabrechnung auf ein Verschulden der Bank zurückzuführen ist, kann sie dazu verpflichtet sein, die Kosten für das Parteigutachten zu tragen.

Bei Streitwertunterschreitung: Wenn der Streitwert des Verfahrens unterhalb einer bestimmten Grenze liegt, kann das Gericht anordnen, dass die Kosten für das Parteigutachten von der unterlegenen Partei getragen werden müssen.

Bei Verbraucherverträgen: In Verbraucherverträgen ist es unter bestimmten Umständen möglich, dass der Kunde von der Kostenübernahme befreit wird. So kann der Kunde bei einem Streitwert bis zu 1.000 Euro von der Kostentragung befreit werden, wenn er einen Rechtsanwalt einschaltet.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kostenübernahme in jedem Fall vom Gericht im Einzelfall entschieden wird. Es empfiehlt sich daher, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, bevor man ein Parteigutachten in Auftrag gibt.

Erstattungsfähigkeit von Parteigutachten im Prozess gegen die Bank

Die Erstattungsfähigkeit von Parteigutachten im Prozess gegen die Bank hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Grundsätzlich müssen die Kosten für das Parteigutachten notwendig und zweckmäßig gewesen sein. Das bedeutet, dass das Gutachten zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen und zur Durchsetzung des Anspruchs erforderlich war.

 

Zudem muss das Parteigutachten im Prozess verwertbar sein. Das bedeutet, dass das Gutachten den prozessualen Anforderungen genügen muss und von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt worden sein muss. Auch darf das Gutachten nicht offensichtlich fehlerhaft oder unrichtig sein.

 

Ist das Parteigutachten notwendig und verwertbar, hat der Kunde grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der Kosten durch die Bank. Der Anspruch auf Erstattung der Kosten ergibt sich aus dem Rechtsgedanken des § 91 Zivilprozessordnung (ZPO), wonach die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. 

 

Wenn das Parteigutachten dazu beigetragen hat, dass der Kunde den Rechtsstreit gewonnen hat, kann er also die Erstattung der Kosten verlangen.

Allerdings muss der Kunde die Kosten für das Parteigutachten zunächst einmal selbst vorstrecken. Erst im Rahmen der Kostenentscheidung am Ende des Prozesses kann er die Erstattung der Kosten beantragen. In der Praxis ist es daher empfehlenswert, sich vor Beauftragung eines Parteigutachtens von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um das Kostenrisiko abschätzen zu können.

FAZIT

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Parteigutachten bei fehlerhaften Zinsabrechnungen unentbehrlich sind, um die Rechtsposition des Kunden zu stärken. 

 

Grundsätzlich trägt der Kunde die Kosten für das Parteigutachten, es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, in denen die Bank die Kosten übernehmen muss. 

 

Im Prozess gegen die Bank sind Parteigutachten grundsätzlich erstattungsfähig, wenn sie notwendig und verwertbar waren. Der Kunde muss die Kosten jedoch zunächst einmal selbst vorstrecken.

Für Kreditnehmer ist es daher empfehlenswert, sich frühzeitig mit dem Thema Parteigutachten auseinanderzusetzen und sich gegebenenfalls anwaltlich beraten zu lassen.

Was sind häufige Fragen zum Thema

Ein Parteigutachten ist ein Gutachten, das im Auftrag einer der Parteien in einem Gerichtsverfahren erstellt wird. Im Gegensatz zu einem gerichtlichen Sachverständigengutachten wird ein Parteigutachten von einer der Parteien beauftragt und bezahlt.

 

In der Regel wird ein Parteigutachten von einem Experten erstellt, der über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des betreffenden Themas verfügt. Das Gutachten enthält eine unabhängige Beurteilung der Fakten und kann als Beweismittel im Gerichtsverfahren verwendet werden.

 

Ein Parteigutachten kann in verschiedenen Rechtsgebieten eingesetzt werden, wie zum Beispiel im Bereich des Zivilrechts, des Arbeitsrechts, des Strafrechts und des Verwaltungsrechts. In der Praxis wird ein Parteigutachten oft bei komplexen Sachverhalten und Streitigkeiten eingesetzt, um dem Gericht eine unabhängige Beurteilung des Sachverhalts zu liefern.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Parteigutachten nur einen begrenzten Beweiswert hat, da es von einer der Parteien beauftragt wurde. Das Gericht kann das Gutachten jedoch als eine Art von Beweis berücksichtigen und es in seine Entscheidung einbeziehen.

Parteigutachten sind bei fehlerhaften Zinsabrechnungen wichtig, da sie eine unabhängige und fachkundige Beurteilung des Sachverhalts liefern können. Bei fehlerhaften Zinsabrechnungen geht es oft um komplexe Fragen der Zinsberechnung und -anpassung, die von einem Laien nicht ohne weiteres beantwortet werden können.

 

Ein Kreditsachverständiger, der ein Parteigutachten erstellt, hat in der Regel umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Kreditvergabe und -abwicklung. Er kann die Zinsabrechnung auf Fehler und Unregelmäßigkeiten prüfen und eine unabhängige Beurteilung des Sachverhalts liefern.

 

Ein Parteigutachten kann im Gerichtsverfahren als Beweismittel verwendet werden, um die Argumente der Partei zu stützen, die das Gutachten in Auftrag gegeben hat. Es kann auch dazu beitragen, die Beweislast der Partei zu erfüllen, die das Gutachten in Auftrag gegeben hat, indem es dem Gericht eine fachkundige Beurteilung des Sachverhalts liefert.

 

Insgesamt kann ein Parteigutachten dazu beitragen, die Chancen einer Partei in einem Gerichtsverfahren zu verbessern, indem es eine unabhängige und fachkundige Beurteilung des Sachverhalts liefert und die Argumente der Partei stärkt, die das Gutachten in Auftrag gegeben hat.

In der Regel trägt die Partei, die das Parteigutachten in Auftrag gibt, auch die Kosten für das Gutachten. Das bedeutet, dass der Kunde in der Regel die Kosten für ein Parteigutachten tragen muss, wenn er es im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Zinsabrechnung in Auftrag gibt.

 

Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Sonderfälle, in denen die Kosten für das Parteigutachten von der Bank oder dem Gericht übernommen werden können. Wenn die Zinsabrechnung fehlerhaft ist und die Bank für den Fehler verantwortlich ist, kann es sein, dass die Bank die Kosten für das Parteigutachten übernehmen muss. Auch bei Streitwertunterschreitung oder bei Verbraucherverträgen können die Kosten für ein Parteigutachten anders geregelt sein.

 

Wenn das Parteigutachten im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren erstellt wird, kann die Partei, die das Gutachten in Auftrag gibt, die Erstattung der Kosten von der Gegenseite verlangen, wenn sie das Verfahren gewinnt. Die Erstattungsfähigkeit von Parteigutachten im Prozess hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab und muss im Einzelfall geprüft werden.

Die Dauer der Erstellung eines Parteigutachtens hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Komplexität des Falls, der Verfügbarkeit der erforderlichen Unterlagen und Informationen sowie der Auslastung des Kreditsachverständigen. In der Regel kann es mehrere Wochen oder sogar Monate dauern, bis ein Parteigutachten erstellt wird. Es ist daher ratsam, frühzeitig einen Kreditsachverständigen zu beauftragen und gegebenenfalls die Bearbeitungszeit abzustimmen.

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Hinweis: Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder spezifische Fall erfordert individuelle Beratung. Bei rechtlichen Fragen oder Bedenken sollten Sie immer einen qualifizierten Rechtsberater konsultieren.

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Über den Autor

Frank Fuchs ist Kreditsachverständiger aus Überzeugung.

„Ca 90% der Banken halten sich im variablen Kreditbereich nicht an gesetzliche Vorgaben.“ | Frank Fuchs

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