Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Vorfälligkeitsentschädigung - ein Leitfaden für Kreditnehmer

Inhaltsverzeichnis

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die von Kreditinstituten erhoben wird, wenn ein Kreditnehmer seinen Kredit vorzeitig zurückzahlen möchte. Diese Gebühr kann oft sehr hoch ausfallen und stellt somit eine erhebliche finanzielle Belastung für Verbraucher dar. 

 

Es ist daher wichtig, dass Verbraucher über ihre Rechte und Möglichkeiten im Zusammenhang mit einer Vorfälligkeit informiert sind. In diesem Artikel werden wir die den Verbraucherschutz näher beleuchten und zeigen, welche Rechte Verbraucher haben, um sich vor unangemessenen Gebühren zu schützen.

Wann fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

Bedingungen für die Erhebung 

Die Erhebung einer Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht in allen Fällen zulässig. Es gibt bestimmte Bedingungen, die erfüllt sein müssen, bevor die Bank eine solche Gebühr erheben kann. Diese Bedingungen sind in der Regel im Kreditvertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank festgelegt.

 

Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf nur erhoben werden, wenn der Kreditnehmer den Kredit vorzeitig zurückzahlt, also vor dem Ende der vereinbarten Kreditlaufzeit. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die vorzeitige Rückzahlung erfolgt. Die Bank kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auch dann verlangen, wenn der Kreditnehmer den Kredit aufgrund einer Umschuldung bei einer anderen Bank ablöst.

 

Allerdings darf diese nicht höher als der wirtschaftliche Schaden sein, den die Bank durch die vorzeitige Rückzahlung des Kredits erleidet. Das bedeutet, dass die Bank nur die Zinsen und Kosten ersetzt darf, die ihr aufgrund der vorzeitigen Rückzahlung entgehen. Es darf keine zusätzliche Gewinnmarge auf die Vorfälligkeitsentschädigung aufgeschlagen werden.

 

In einigen Fällen kann die Erhebung einer solchen Entschädigung auch ausgeschlossen sein. Zum Beispiel, wenn der Kreditvertrag ein Sonderkündigungsrecht oder eine Sondertilgungsklausel vorsieht. In diesem Fall kann der Kreditnehmer den Kredit vorzeitig zurückzahlen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird.

 

Es ist wichtig, dass der Kreditnehmer die Bedingungen im Kreditvertrag oder den AGB der Bank genau prüft. So können Sie sicherstellen, dass die Bank eine Entschädigung nur in angemessener Höhe erhebt und dass Sie keine unzulässigen Gebühren zahlen müssen.

 
 

Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist komplex und hängt von mehreren Faktoren ab. Die wichtigsten Faktoren sind:

 

  1. Restlaufzeit des Kredits: Je länger die Restlaufzeit des Kredits, desto höher fällt in der Regel die Vorfälligkeitsentschädigung aus.

  2. Höhe des aktuellen Zinssatzes: Der aktuelle Zinssatz beeinflusst die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Wenn der Zinssatz inzwischen gesunken ist, kann die Vorfälligkeitsentschädigung niedriger als bei einem höheren Zinssatz ausfallen.

  3. Höhe des ursprünglicher Zinssatz: Der Zinssatz, zu dem der Kredit ursprünglich abgeschlossen wurde, spielt ebenfalls eine Rolle bei der Berechnung. Wenn der ursprüngliche Zinssatz höher war als der aktuelle Marktzins, kann die Vorfälligkeitsentschädigung höher ausfallen.

  4. Höhe der Restschuld: Die Höhe der Restschuld zum Zeitpunkt der vorzeitigen Kreditablösung beeinflusst die Höhe ebenso. Je höher die Restschuld, desto höher kann auch die Entschädigungsleistung ausfallen.

  5. Zeitpunkt der vorzeitigen Kreditablösung: Der Zeitpunkt der vorzeitigen Kreditablösung spielt ebenfalls eine Rolle bei der Berechnung. Wenn die vorzeitige Kreditablösung am Ende der Zinsbindung erfolgt, fällt die Vorfälligkeitsentschädigung in der Regel niedriger aus

Rechte von Verbrauchern bei der Vorfälligkeitsentschädigung

Widerrufsrecht bei Verbraucherkrediten

Verbraucher haben bei Verbraucherkrediten ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Innerhalb dieses Zeitraums können sie den Kreditvertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, muss der Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlen und es fällt auch keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

 

Auch wenn die 14-Tage-Frist bereits abgelaufen ist, kann ein Widerruf unter bestimmten Umständen noch möglich sein. So kann ein Widerruf zum Beispiel möglich sein, wenn der Kreditvertrag unklare oder fehlerhafte Angaben enthält oder wenn der Kreditnehmer nicht ausreichend über seine Rechte und Pflichten informiert wurde.

 

Ein Widerruf hat auch Auswirkungen auf die Vorfälligkeitsentschädigung. Wenn der Kreditnehmer den Kredit widerruft, wird der Vertrag rückabgewickelt und die vorzeitige Rückzahlung des Kredits entfällt. In diesem Fall darf die Bank auch keine Vorfälligkeitsentschädigung erheben.

 

Es ist daher wichtig, dass Verbraucher ihre Rechte kennen und bei Bedarf von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. 

Einspruchsrecht bei unangemessen hohen Vorfälligkeitsentschädigungen

Verbraucher haben das Recht, gegen unangemessen hohe Vorfälligkeitsentschädigungen Einspruch zu erheben. Wenn der Kreditnehmer der Meinung ist, dass die von der Bank erhobene Vorfälligkeit unangemessen hoch ist, sollte er sich zunächst an die Bank wenden und die Höhe der Gebühr reklamieren. Oftmals lassen sich die Probleme über diesen Weg bereits lösen.

 

Wenn die Bank jedoch nicht bereit ist, auf die Beschwerde des Kreditnehmers einzugehen oder die Gebühr weiterhin als angemessen ansieht, kann der Kreditnehmer weitere Schritte unternehmen. 

 

Eine Möglichkeit besteht darin, sich an eine Schlichtungsstelle oder einen Verbraucherschutzverband zu wenden. Diese Organisationen können bei der Vermittlung zwischen Kreditnehmer und Bank helfen und gegebenenfalls eine außergerichtliche Einigung herbeiführen.

 

Alternativ kann der Kreditnehmer auch rechtliche Schritte gegen die Bank einleiten. Dabei sollte er sich jedoch im Vorfeld von einem Anwalt beraten lassen, um die Erfolgsaussichten der Klage zu prüfen und mögliche Risiken abzuschätzen.

Es ist wichtig, dass der Kreditnehmer nicht einfach unangemessene Vorfälligkeitsentschädigungen akzeptiert, sondern ihre Rechte wahrnimmt. 

Informationspflichten der Banken

Die Banken sind gesetzlich verpflichtet, Verbraucher über die Vorfälligkeitsentschädigung und ihre Höhe zu informieren. Diese Informationspflicht ist in verschiedenen Gesetzen wie dem Verbraucherkreditgesetz (VKG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert.

 

Banken müssen Verbraucher darüber informieren, welche Bedingungen für die Erhebung der Vorfälligkeitsentschädigung gelten und wie diese berechnet wird. Sie müssen auch angeben, welche Kosten und Zinsen in die Berechnung einfließen und wie sich die Höhe der Gebühr im Laufe der Zeit ändern kann.

 

Wenn die Banken dieser Informationspflicht nicht nachkommen, kann dies für sie negative Konsequenzen haben. So kann der Kreditnehmer beispielsweise die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verweigern oder sie zumindest verzögern. Auch rechtliche Schritte gegen die Bank sind möglich.

 

Es ist daher wichtig, dass Kreditnehmer bei der Aufnahme eines Kredits darauf achten, dass ihnen alle Informationen bei einer vorzeitigen Kreditkündigung zur Verfügung gestellt werden. Wenn die Banken diese Informationen nicht von sich aus bereitstellen, sollten Kreditnehmer aktiv nachfragen. 

Vorfälligkeitsentschädigung und Verbraucherschutz: Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung zu unangemessenen Vorfälligkeitsentschädigungen

In der jüngeren Vergangenheit haben einige Gerichte Urteile gefällt, die sich mit der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigungen befassen. So hat beispielsweise der Bundesgerichtshof (BGH) in Fällen entschieden, dass Banken keine zusätzliche Gewinnmarge auf die Vorfälligkeitsentschädigung aufschlagen dürfen. Die Gebühr darf nur die Zinsen und Kosten abdecken, die der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung des Kredits entgehen.

 

In anderen Fällen haben Gerichte entschieden, dass die von den Banken berechneten Entschädigungen unangemessen hoch waren. So hat beispielsweise das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung für einen vorzeitig zurückgezahlten Kredit in Höhe unangemessen hoch war. Die Bank musste die Gebühr daraufhin reduzieren.

 

Diese Urteile haben Auswirkungen auf Verbraucher, die vorzeitig ihren Kredit zurückzahlen möchten. Wenn die von der Bank erhobene Vorfälligkeitsentschädigung unangemessen hoch ist, können Verbraucher gegen diese Gebühr vorgehen und gegebenenfalls eine Kürzung oder Erstattung der Gebühr.

 

Es ist wichtig, dass Verbraucher bei der vorzeitigen Rückzahlung ihres Kredits darauf achten, dass die von der Bank erhobene Vorfälligkeitsentschädigung angemessen ist. Wenn sie Zweifel haben, sollten sie sich von einem Anwalt oder einer Verbraucherschutzorganisation beraten lassen. So können sie sicherstellen, dass sie keine unangemessene Gebühr zahlen müssen und ihre Rechte als Verbraucher übernommen werden.

 

Quellangaben für die genannten Urteile:

  • Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. März 2009, Az. XIZR 33/08
  • Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. November 2016, Az. XIZR 552/15
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 17 U 810/19
 

Hinweis: Der Gesetzgeber hat festgeschrieben, dass Banken ihre Kunden gerade auch bei Baufinanzierungen klar und deutlich über die Vorfälligkeitsentschädigung belehren müssen

 

Trotz ähnlicher Vorgaben im Zusammenhang mit den Widerrufsbelehrungen haben viele Institute ihre Verträge noch immer nicht verbraucherfreundlich gestalten und verständlich formuliert.

So hat das Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in den Verträgen der Commerzbank Fehler in den Finanzierungsunterlagen gefunden (Az. 17 U 810/19). 

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Vorfälligkeitsentschädigung ein wichtiges Thema für Verbraucher ist, die einen Kredit vorzeitig zurückzahlen möchten. Die Gebühr hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann in einigen Fällen unangemessen hoch sein. Verbraucher haben jedoch Rechte und können gegen unangemessene Gebühren vorgehen.

 

Die Banken sind gesetzlich verpflichtet, Verbraucher zu informieren. Wenn sie dieser Informationspflicht nicht nachkommen, können Verbrauchereinsprüche erhoben und gegebenenfalls weitere Schritte unternommen werden.

 

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Hinweis: Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder spezifische Fall erfordert individuelle Beratung. Bei rechtlichen Fragen oder Bedenken sollten Sie immer einen qualifizierten Rechtsberater konsultieren.

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Über den Autor

Frank Fuchs ist Kreditsachverständiger aus Überzeugung.

„Ca 90% der Banken halten sich im variablen Kreditbereich nicht an gesetzliche Vorgaben.“ | Frank Fuchs

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